Am 22. September 2024 stimmt das Volk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Vorab ist festzuhalten, dass die laufenden Renten der Pensionskasse der Gemeinde Emmen von der Reform nicht betroffen sind. Die BVG-Reform hat Auswirkungen auf die aktiven Versicherten betreffend Leistungen und Finanzierung. Bei Annahme der BVG-Reform hat der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zu erlassen, welche die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Versicherten direkt beeinflussen. Zudem hat die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Gemeinde Emmen bei Annahme der BVG-Reform zu prüfen, ob das Leistungs- und Organisationsreglement hinsichtlich der Leistungen und das Pensionskassenreglement hinsichtlich der Finanzierung anzupassen ist. Aus diesen Gründen ist es der Pensionskasse der Gemeinde Emmen derzeit nicht möglich, den Versicherten Auskunft über die individuellen Auswirkungen der BVG-Reform zu erteilen. Erst nach Vorliegen der vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen, kann die Pensionskasse der Gemeinde Emmen die Versicherten über die wichtigsten Auswirkungen in geeigneter Form informieren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur BVG-Reform.
Wir danken für das Verständnis.
Die berufliche Vorsorge basiert in der Schweiz auf drei Säulen und hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für sich oder die Hinterbliebenen zu sichern.
Die Mitarbeitenden der Gemeinde Emmen sind, für die 2. Säule in der eigenen Vorsorgeeinrichtung, der Pensionskasse
der Gemeinde Emmen versichert.
Die Zahlung des Pensionskassenbeitrages ist für jeden Angestellten ab einem gewissen Betrag obligatorisch. Mit der Beitragszahlung sichert sich der Arbeitnehmer nicht nur eine angenehme Rentenzahlung im Alter, sondern versichert sich gleichzeitig auch gegen die finanziellen Risiken von Invalidität und Tod. Die Gemeinde Emmen zahlt in einem bestimmten Verhältnis Beiträge in die Pensionskasse ein. Sie sehen diese jeweils unter den Abzügen auf der Lohnabrechnung, bzw. auf dem Leistungsausweis.
Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge erfolgt nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Für jeden einzelnen Versicherten wird sozusagen ein Konto eingerichtet, auf welches die Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt werden. Beim Eintritt ins Rentenalter sowie bei Invalidität oder im Todesfall wird das so angesparte Geld in Form von Renten an die Pensionierten, Hinterlassenen oder Invaliden ausbezahlt. In besonderen Fällen ist es möglich, Guthaben aus der Pensionskasse auszulösen bspw. für eine Geschäftsgründung oder für einen Immobilienerwerb (WEF-Vorbezug), bzw. an ein Finanzierungsinstitut verpfändet werden (Hypothek).
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse Gemeinde Emmen führt und überwacht die Pensionskasse und schlägt dem Gemeinderat Massnahmen vor, um das finanzielle Gleichgewicht zu gewährleisten.
Die Interessen der Arbeitnehmer/-innen werden durch Mitarbeitende der Gemeinde Emmen vertreten. Sie werden von der Generalversammlung der Pensionskasse für die Dauer von vier Jahren gewählt:
• Urs Gasser (Vizepräsident der Verwaltungskommission)
• Anita Renggli
• Brigitte Amacher
• Edith Lüthi
• Petra Muff
Die Interessen der Arbeitgeber werden durch die vom Gemeinderat gewählten Arbeitgebervertreter gewahrt:
• Olivia Bucher (Präsidentin der Verwaltungskommission)
• Thomas Reber
• Patrick Schmid
• Patrick Schnellmann
• Peter Glanzmann
1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
2. Säule: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
3. Säule: Private Vorsorge (Sparen/Vermögen, Säule 3a)
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Für das reibungslose Zusammenspiel zwischen der Pensionskasse der Gemeinde Emmen, den Versicherten sowie den angeschlossenen Unternehmungen setzt sich unser Team gerne ein.
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